Eisbahn & Betrieb

Nicht gestattet ist:
-
das Betreten der Eisfläche mit Turn- oder Strassenschuhen
-
das Zerstören der Eisfläche
-
Gegenstände und Zigarettenkippen auf die Eisfläche zu werfen
-
sich auf die Eisbande zu setzen oder darauf zu stellen
-
das Verzehren von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
-
das Rauchen auf der Eisfläche
-
alkoholisiert oder andersartig berauscht die Eisfläche zu betreten oder zu nutzen
Schlittschuhvermietung
Schlittschuhe Erwachsene: CHF 10.00
Kinder: CHF 7.00
Depot: CHF 10.0
Für die ordnungsgemässe Rückgabe der Schlittschuhe haftet der Ausleihende, bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Privatsachen, sowie nicht abgegebene Garderobe wird keine Haftung übernommen.
BARRIEREFREIHEIT
Auch Menschen im Rollstuhl können die Kunsteisbahn Bundesplatz nutzen. Die Stiftung Cerebral stellt kostenlos einen Eisgleiter zur Verfügung, um so zur Integration von Menschen mit Behinderung beizutragen.
Ein Eisgleiter ist eine Plattform auf Kufen, auf welcher die meisten Rollstuhlmodelle fixiert werden können. Das Projekt wird durch die Stiftung Cerebral mit Spenden finanziert. Zusätzlich unterstützt die Stiftung Cerebral die Kunsteisbahn Bundesplatz mit einer rollstuhlgängigen Toilette.
HAFTUNG & fairplay
Die Nutzung des gesamten Betriebsgeländes sowie der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr. Für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Missachten der Eisordnung zieht einen Verweis vom Gelände nach sich. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Eisfläche ist glatt, weswegen Rutschgefahr besteht. Rutschgefahr besteht im Übrigen auch im Bereich der Kühlleitungen und Aggregate, weswegen im gesamten Betriebsgelände und Veranstaltungsbereich auf Glatteis zu achten ist.
Wir bitten Sie, sich auf der Eisfläche rücksichtsvoll und umsichtig zu verhalten und risikofrei für sich selbst und andere zu fahren. Dies gilt besonders gegenüber Kindern und Fahranfängern.